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   BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 312/18, 2 AR 193/18   

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https://dejure.org/2019,3741
BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 312/18, 2 AR 193/18 (https://dejure.org/2019,3741)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2019 - 2 ARs 312/18, 2 AR 193/18 (https://dejure.org/2019,3741)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 2 ARs 312/18, 2 AR 193/18 (https://dejure.org/2019,3741)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Vollzug einer Maßregel auf die noch zu verbüßenden Freiheitsstrafen; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anrechnung des Vollzug einer Maßregel auf die noch zu verbüßenden Freiheitsstrafen; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Strafvollstreckungssache: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für die Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 312/18
    Eine Anrechnung des Maßregelvollzugs auf eine verfahrensfremde Strafe ist nur möglich, wenn der Vollzug für den Verurteilten eine "unbillige Härte' wäre, damit die Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug nicht zu einem übermäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten führt, den der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (Az.: 2 BvR 2258/09, BVerfGE 130, 372) vermeiden wollte (vgl. BTDrucks. 18/7244, S. 25 ff.).
  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus BGH, 30.01.2019 - 2 ARs 312/18
    Dass sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Antragstellung am 9. April 2018 bereits seit sieben Monaten in der JVA W. befunden hat, steht dem deswegen nicht entgegen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. Juli 1975 - 2 ARs 181/75, BGHSt 26, 165, 166).
  • OLG Hamburg, 14.03.2019 - 2 Ws 22/19

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen Beschluss über die die

    Diese drei genannten Kriterien müssen nicht zwingend kumulativ vorliegen (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - Az.: 2 ARs 312/18 - Rn. 15).
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